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Führerscheinpflicht

Anders wie in Griechenland ist in Kroatien für jedes Motorbetriebene Wasserfahrzeug ein Sportbootführerschein See vorgeschrieben. In Griechenland müssen ausländische Bootsfahrer den Bootsführerschein besitzen, der im Heimatland zum Befahren vergleichbarer Gewässer vorgeschrieben ist.

 

Zum Befahren der kroatischen Küstengewässer können ausländische Bootstouristen, die keinen Sportbootführerschein-See besitzen, ein kroatisches Patent mit einer Prüfung erwerben. Die Prüfungsunterlagen auf deutscher Sprache, sowie einen Prüfungsvorbereitungskurs, können Sie bei uns erhalten.

 

kroatischer Bootsführerschein

Das ab 2005 in Kroatien erworbene „Küstenpatent" ist ein Führerschein der Klasse „B" und gilt für Yachten bis zu 30 Bruttoregistertonnen (BR). • Das vor 2005 erworbene Küstenpatent unterliegt dieser Beschränkung nicht, ist daher laut Auskunft des kroatischen Seeministeriums auch für Yachten über 30 BR zugelassen. Vergleichbare ausländische Führerscheine werden anerkannt.